In der Speiseeisverordnung werden die folgenden verschiedenen Eissortentypen unterschieden:
Cremeeis
enthält mindestens 50 Prozent Milch und auf 1 Liter Milch mindestens 270 Gramm Vollei oder 90 Gramm Eigelb.
Rahmeis
hat einen Milchfettanteil von mindestens 18 Prozent aus der verwendeten Sahne (Rahm).
Milcheis
enthält einen Milchanteil von mindestens 70 Prozent (z.B. ).
Eiscreme
enthält mindestens 10 Prozent Milchfett.
Fruchteis
enthält einen Fruchtanteil von mindestens 20 Prozent. Fruchteis aus Zitrusfrüchten oder anderen sauren Früchten enthält einen Fruchtanteil von mindestens 10 Prozent.
Fruchteiskrem
enthält mindestens 8 Prozent Milchfett und einen deutlich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
(Frucht-) Sorbet
enthält einen Fruchtanteil von mindestens 25 Prozent. Bei Sorbets aus Zitrusfrüchten oder anderen sauren Früchten beträgt der Fruchtanteil mindestens 15 Prozent.
Wassereis
hat einen Fettgehalt von weniger als 3 Prozent und einen Trockenmassegehalt aus süßenden und/oder weiteren Geschmack gebenden Zutaten von mindestens 12 Prozent.
Eis
Speiseeisprodukte, die nicht unter die obigen Sorten und deren Anforderungen fallen, tragen die Bezeichnung Eis.